ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(AGB)
von
Wohnlich by Weinbörmayr
Inhaberin: Corinna Weinbörmayr
Rittberg 5, 4722 Steegen
UID-Nr.: ATU 76959837
Stand Mai 2024
(abrufbar unter https://cw-wohnlich.at)
1 Anwendungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle Leistungen und Warenlieferungen von Wohnlich by Weinbörmayr.
1.2 Die AGB von Wohnlich by Weinbörmayr sind ferner auf alle künftigen (über Erstlieferung oder Erstleistung hinausgehenden) Geschäfte/Aufträge anzuwenden, selbst wenn der Kunde nicht (mehr) ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.
1.3 Für Verbrauchergeschäfte im Sinne des § 1 KSchG (Verbrauchergeschäfte) gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen.
1.4 Entgegenstehende und/oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, es sei denn Wohnlich by Weinbörmayr stimmt der Einbeziehung der fremden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich zu. In diesem Fall und/oder wenn abweichend besondere Bedingungen für einzelne Verträge schriftlich
vereinbart wurden, gelten diese AGB ergänzend und sind auslegend heranzuziehen.
1.5 Die Auftragsbestätigung und/oder die Ausführung der Bestellung und/oder die Erbringung der Leistung durch Wohnlich by Weinbörmayr bedeutet keine Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.
1.6 Ist der Kunde Vermittler, verpflichtet er sich, diese AGB den Endabnehmern zu überbinden und Wohnlich by Weinbörmayr für sämtliche Schäden, die Wohnlich by Weinbörmayr durch die unterbliebene Überbindung entstanden sind, schad- und klaglos zu halten.
2 Umfang des Auftrages / Vermittlung
2.1 Der Umfang des konkreten Auftrages (Beratung, Planung und Umsetzung) wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Wohnlich by Weinbörmayr wird nicht als Generalunternehmerin tätig. Gegenüber Dritten wird Wohnlich by Weinbörmayr nur vermittelnd für den Kunden tätig. Vertragsverhältnisse mit Dritten, insbesondere Handwerkern, Monteuren, Installateuren etc entstehen direkt zwischen dem Kunden und Dritten.
2.3 Wohnlich by Weinbörmayr wird für den Kunden ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden rechtsgeschäftlich tätig (direkte Stellvertretung).
2.4 Wohnlich by Weinbörmayr ist berechtigt, die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen.
3 Vertragsabschluss
3.1 Ein Vertragsabschluss zwischen Wohnlich by Weinbörmayr und dem Kunden kommt durch die schriftliche Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.
3.2 Maßgeblich für den vertraglichen Lieferungs- und Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt des schriftlichen Angebotes von Wohnlich by Weinbörmayr.
3.3 Das Angebot wird dem Kunden nach einem Vorgespräch vor Ort in digitaler Form zur Durchsicht vorgelegt und an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Wohnlich by Weinbörmayr ist sieben Tage an das Angebot gebunden.
3.4 Angaben in Katalogen, Prospekten, Broschüren, Mustern und anderen Werbematerialien sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit im Angebot ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
3.5 Der Inhalt des Angebotes ist vom Kunden zu prüfen. Allfällige Abweichungen zu der vom Kunden getätigten Bestellung und/oder zu den in den Vorgesprächen von Wohnlich by Weinbörmayr zugesagten Leistungen sind unverzüglich zu rügen, widrigenfalls der Vertrag mit dem vom Kunden durch die Unterschrift des Angebotes bestätigten Inhalt zustande kommt.
4 Kostenvoranschlag
4.1 Kostenvoranschläge sind – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – entgeltlich. Für die Höhe des Entgelts gilt das zwischen Wohnlich by Weinbörmayr und dem Kunden vereinbarte Entgelt. Mangels einer gesonderten Vereinbarung über die Höhe des Entgelts gelten 10% der Nettoangebotssumme als vereinbart.
4.2 Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach der Erstellung des Kostenvoranschlages ein inhaltsgleicher Vertragsabschluss zwischen Wohnlich by Weinbörmayr und dem Kunden, wird das für die Erstellung des Kostenvoranschlages anfallende Entgelt von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.
4.3 Wohnlich by Weinbörmayr leistet keine Gewähr für die Richtigkeit der Kostenvoranschläge. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft gilt der Ausschluss der Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Verbraucher vereinbart wurde.
4.4 Wird nach Auftragserteilung der zugrundeliegende Kostenvoranschlag um mehr als 15% überschritten, setzt Wohnlich by Weinbörmayr den Kunden davon in Kenntnis. Kostenüberschreitungen bis 15% können ohne weitere Verständigung des Kunden verrechnet werden.
5 Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
5.1 Die zwischen Wohnlich by Weinbörmayr und dem Kunden vereinbarten Preise verstehen sich – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – in Euro und exklusive Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und/oder Verpackungskosten, Fracht- und/oder Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, wird der Kunde vor Vertragsabschluss über die anfallenden Kosten bzw. die Methoden der Preisbildung, jeweils inklusive Umsatzsteuer, informiert. Zur Berechnung gelangen die am Tag der Bestellung und/oder Auftragserteilung gültigen Preise.
5.2 Alle Preise sind freibleibend und gelten vorbehaltlich einer Änderung der Gestehungskosten. Darunter sind insbesondere die Erhöhungen der Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder anderer zur Leistungserstellung notwendiger Kosten (wie jene für Materialien, Energie, Transport, Fremdarbeiten, Finanzierungen etc.) zu verstehen. Handelt
es sich um ein Verbrauchergeschäft, ist Wohnlich by Weinbörmayr – sofern Änderungen der für die Preisbildung erheblichen Parameter eine Minderung der Gestehungskosten ergeben – zu einer entsprechenden Preisminderung verpflichtet.
5.3 Wohnlich by Weinbörmayr ist – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – berechtigt, dem Kunden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge angemessen in Rechnung zu stellen.
5.4 Wohnlich by Weinbörmayr ist berechtigt, eine Anzahlung in der Höhe von 50% der Auftragssumme zu verlangen. Die Anzahlung ist binnen acht Tagen nach Erhalt der Rechnung über die Anzahlung, rein netto, fällig bzw. zahlbar.
5.5 Wohnlich by Weinbörmayr ist erst dann zur Bestellungs- und/oder Leistungsausführung verpflichtet, wenn der Kunde allen seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, alle technischen und kaufmännischen Lieferbelange geklärt wurden und Wohnlich by Weinbörmayr alle für die Ausführung der Bestellung und/oder Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen erhalten hat.
5.6 Der Kunde verpflichtet sich, jede zur Ausführung der Lieferung und/oder Erbringung der Leistung erforderliche Mitwirkung sicherzustellen, insbesondere alle Informationen und/oder Unterlagen zugänglich zu machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind sowie den Zugang zu jenen Räumlichkeiten zu ermöglichen, in denen vertragsmäßig die Erbringung der Leistung
erfolgen soll.
5.7 Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Maße, die technisch einwandfreie Lösung beigebrachter Pläne und Zeichnungen selbst verantwortlich und trägt die widrigen Folgen unrichtige Angaben selbst.
5.8 Die Lieferfristen und -termine werden mit dem Kunden im Einzelfall vertraglich vereinbart und von Wohnlich by Weinbörmayr nach Möglichkeit eingehalten. Wohnlich by Weinbörmayr behält sich jedenfalls eine Lieferfrist von 30 Tagen vor. Vereinbarte Lieferfristen sind stets Circa- Angaben und können ohne Nachteile (z.B. die Zahlung von Verzugszinsen) für Wohnlich by Weinbörmayr bis zu acht Wochen überschritten werden. Lieferschwierigkeiten seitens Lieferanten von Wohnlich by Weinbörmayr finden in den genannten Fristen keine Berücksichtigung.
5.9 Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei Zulieferern und/oder beim Produzenten nicht möglich ist, ist Wohnlich by Weinbörmayr berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
5.10 Mangels gegenteiliger, ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung, sind Teillieferungen zulässig.
5.11 Bei Aufträgen, die mehrere Teilschritte (z.B. Planung und Ausführung) umfassen, ist Wohnlich by Weinbörmayr berechtigt, nach Fertigstellung jedes einzelnen Teilschrittes Rechnung zu legen. Wohnlich by Weinbörmayr ist erst dann zur Leistungsausführung weiterer Teilschritte verpflichtet, wenn der Kunde bereits in Rechnung gestellte Teilschritte bezahlt hat.
5.12 Rechnungen sind binnen acht Tagen nach Erhalt, rein netto, fällig bzw. zahlbar. Überweisungen gelten erst mit Eingang auf dem Konto von Wohnlich by Weinbörmayr als Zahlung. Davon abweichend gilt für Verbrauchergeschäfte, dass Zahlungen als rechtzeitig gelten, wenn der Überweisungsauftrag am Tag der Fälligkeit erteilt wurde.
5.13 Der Kunde stimmt zu, dass Rechnungen in elektronischer Form (elektronisches Format im Sinne des § 11 Abs 2 UStG) ausgestellt und dem Kunden per E-Mail übermittelt werden können.
5.14 Wohnlich by Weinbörmayr akzeptiert – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – Zahlungen per Zahlschein oder elektronischer Überweisung.
5.15 Wohnlich by Weinbörmayr ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen. Im Falle der Annahme gilt die Verbindlichkeit erst dann als erfüllt, wenn diese Papiere gedeckt und eingelöst worden sind.
5.16 Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein, ist Wohnlich by Weinbörmayr berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5.17 Mitarbeiter von Wohnlich by Weinbörmayr sind – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – nicht zur Entgegennahme von Zahlungen befugt.
5.18 Zessionsverbote des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.
5.19 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen jedweder Art ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung wurde von Wohnlich by Weinbörmayr ausdrücklich schriftlich anerkannt und/oder gerichtlich festgestellt. Darüber hinaus gilt für Verbrauchergeschäfte, dass im Fall einer Zahlungsunfähigkeit von Wohnlich by Weinbörmayr sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen von Wohnlich by Weinbörmayr stehen, eine Aufrechnung zulässig ist.
6 Verzug
6.1 Wird die Ware zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommen und/oder die zur Erbringungder Leistung erforderliche Mitwirkung unterlassen (Punkt 5.6), ist Wohnlich by Weinbörmayr berechtigt, die Ware für die Dauer von maximal sechs Wochen auf Rechnung und Gefahr des Kunden entweder selbst oder bei einem Spediteur einzulagern.
6.2 Ebenso ist Wohnlich by Weinbörmayr berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
6.3 Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist Wohnlich by Weinbörmayr berechtigt, entweder unter Setzung einer Nachfrist von 5 Werktagen (Montag – Freitag) vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Wohnlich by Weinbörmayr behält sich das Recht zur Geltendmachung aller aus dem Verzug resultierender Schäden vor. Wohnlich by Weinbörmayr ist insbesondere berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens
oder Verzugszinsen in Höhe von 10% per annum des Rechnungsbetrages zu verrechnen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, ist Wohnlich by Weinbörmayr berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 4% per annum des Rechnungsbetrages zu verrechnen.
6.4 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen – soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind – zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmensgeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten nach § 458 UGB. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
6.5 Wohnlich by Weinbörmayr ist berechtigt, eingehende Zahlungen des Kunden zunächst auf Mahn- und Inkassokosten sowie Kosten einer rechtsanwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung, sodann auf die aufgelaufenen Verzugszinsen und zuletzt auf das aushaftende Kapital anzurechnen.
6.6 Bei Verzug des Kunden mit einer Teilzahlung ist Wohnlich by Weinbörmayr berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, werden offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge fällig, wenn Wohnlich by Weinbörmayr ihre Leistung
erbracht hat, die rückst.ndige Leistung des Kunden zumindest sechs Wochen fällig ist und Wohnlich by Weinbörmayr den Kunden unter Hinweis auf den Terminsverlust und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen, erfolglos gemahnt hat.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Wohnlich by Weinbörmayr behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
7.2 Der Kunde trägt das Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Zur Sicherung der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware ausreichend gegen sämtliche, im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbaren Risiken zu versichern.
7.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Wohnlich by Weinbörmayr, tritt der Kunde Wohnlich by Weinbörmayr alle ihm aus der Weiterveräußerung zukommenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Der Kunde ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken.
7.4 Veräußert der Vorbehaltskäufer gegen Barzahlung, übereignet er Wohnlich by Weinbörmayr den Weiterverkaufserlös durch antizipiertes Besitzkonstitut.
7.5 Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung von Vorbehaltsware mit fremden Sachen, erstreckt sich das Eigentum von Wohnlich by Weinbörmayr entsprechend dem Verhältnis der Wertanteile auch auf die neue Sache.
7.6 Wird/werden die von Wohnlich by Weinbörmayr gelieferte Ware und/oder die daraus durch Beund Verarbeitung hergestellten Sachen wesentlicher Bestandteil der Liegenschaft eines Dritten, sodass dieser durch die untrennbare Verbindung mit der Liegenschaft Eigentümer an der von Wohnlich by Weinbörmayr gelieferten Ware wird, so tritt der Kunde sämtliche Ansprüche gegen den Dritten in der Höhe des Wertes der von Wohnlich by Weinbörmayr gelieferten Ware an Wohnlich by Weinbörmayr ab.
7.7 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware zugunsten Dritter, sind ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Wohnlich by Weinbörmayr unzulässig. Pfändungen durch Dritte sind Wohnlich by Weinbörmayr unverzüglich anzuzeigen.
7.8 Im Fall der Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt eine angemessene Preisreduktion, in der Höhe von mindestens 30% des Rechnungswertes.
7.9 Der Kunde verpflichtet sich, Wohnlich by Weinbörmayr vor der Anmeldung eines
Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit Wohnlich by Weinbörmayr unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte und im Eigentum von Wohnlich by Weinbörmayr stehende Ware zurücknehmen kann.
8 Gefahrtragung und Gefahrenübergang
8.1 Mit der Ablieferung der Waren und/oder des Werkes beim Kunden bzw. der Abholung der Waren und/oder des Werkes durch den Kunden, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges auf den Kunden über.
8.2 Ist das Werk im Machtbereich des Kunden, insbesondere an einer dem Kunden gehörigen unbeweglichen Sache auszuführen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges bereits mit Beginn der Ausführung des Werkes durch Wohnlich by Weinbörmayr auf den Kunden über.
8.3 Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges geht auch dann aufden Kunden über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet (Punkt 6.1).
9 Mängelrüge
9.1 Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Warenlieferung und/oder Erbringung der Leistung, spätestens innerhalb von einer Woche, offensichtliche Mängel jedoch unmittelbar beim Empfang der Warenlieferung und/oder Erbringung der Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie des Rechts zur Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln schriftlich zu rügen.
9.2 Die Mängelrüge ist ausreichend zu begründen und mit entsprechenden Bescheinigungen zu belegen.
9.3 Die Mängelrüge berechtigt nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages.
9.4 Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, gelangen die Punkte 9.1 bis 9.3 nicht zur Anwendung. In diesem Fall wird der Kunde gebeten, gelieferte Ware oder erbrachte Leistung nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen, Ware mit offensichtlichen Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren und Wohnlich by Weinbörmayr hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
10 Gewährleistung
10.1 Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende, technische Abweichungen und/oder Abweichungen von einem Muster und/oder Prospekt, die dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegen (insbesondere in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität und/oder Farbe), sind unbeachtliche Mängel und gelten vorweg als genehmigt.
10.2 Bei Neuwaren leistet Wohnlich by Weinbörmayr – mit Ausnahme von Punkt 10.1 – Gewähr für jeden Mangel, der bei Gefahrenübergang vorliegt und innerhalb von 12 Monaten hervorkommt (Gewährleistungsfrist).
10.3 Das Recht des Kunden aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche aus einer Preisminderung oder auf Vertragsauflösung, verjähren drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäß
Punkt 10.2 (Verjährungsfrist).
10.4 Für Verschleißteile, deren gewöhnlich vorausgesetzte Lebensdauer unter der
Gewährleistungsfirst von 12 Monaten liegt, wird das Recht auf Gewährleistung eingeschränkt: Bei Akkus, Stellmotoren und/oder anderen Antriebsmechanismen leistet Wohnlich by Weinbörmayr Gewähr für jeden Mangel, der bei der Übergabe vorliegt und innerhalb von sechs Monaten hervorkommt.
10.5 Die Aktualisierungspflicht für Waren mit digitalen Elementen sowie bei digitalen Leistungen nach § 7 VGG wird – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – ausgeschlossen.
10.6 Wohnlich by Weinbörmayr ist berechtigt, zwischen Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu wählen, sofern nur ein geringfügiger Mangel vorliegt. Mehrere Verbesserungsversuche sind zuzulassen.
10.7 Im Falle der Auflösung des Vertrages bemisst sich eine etwaige Rückzahlung auf Basis des Kaufpreises, abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgelts und einer entstandenen Wertminderung.
10.8 Die Gewährleistungsfrist wird durch Mängelbeseitigungsversuche nicht verlängert und/oder unterbrochen.
10.9 Mängelbeseitigungsversuche erfolgen stets ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
10.10 Wohnlich by Weinbörmayr ist nicht verpflichtet, Mängelbeseitigungsversuche vorzunehmen, solange der Kunde offene Forderungen noch nicht beglichen hat.
10.11 Das Recht auf Gewährleistung erlischt sofort, wenn der Kunde oder ein von Wohnlich by Weinbörmayr nicht ermächtigter Dritter, Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat/haben.
10.12 Den Beweis, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang vorhanden war, hat stets der Kunde zu führen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
10.13 Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, gelangen die Punkte 10.2 bis 10.12 nicht zur Anwendung. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
11 Schadenersatz und Haftung
11.1 Wohnlich by Weinbörmayr haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, Bedienung und/oder Installation, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und/oder Lagerung entstanden sind.
11.2 Soweit in diesen Bedingungen nicht anderes geregelt ist, haftet Wohnlich by Weinbörmayr nur für Schäden, die Wohnlich by Weinbörmayr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden wie insbesondere Aus- und Einbaukosten oder entgangenen Gewinn handelt. Dies gilt jedoch nicht für Personenschäden.
11.3 Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in zehn Jahren ab Leistungserbringung.
11.4 Der Kunde hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Wohnlich by Weinbörmayr zurückzuführen ist.
11.5 Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, gelangen die Punkte 11.2 bis 11.4 nicht zur Anwendung. In diesem Fall haftet Wohnlich by Weinbörmayr nicht für Schäden, die sie leicht fahrlässig verursacht hat. Dies gilt nicht für Personenschäden und/oder Schäden an zur Bearbeitung übernommener Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.
11.6 Wohnlich by Weinbörmayr haftet nicht für die Erbringung der von ihr vermittelten Leistungen und/oder für Schäden, die dem Kunden und/oder Dritten bei der Erbringung der von ihr vermittelten Leistungen Dritter entstanden sind (vgl. Punkt 2).
12 Höhere Gewalt
12.1 Im Falle eines von außen einwirkenden, elementaren Ereignisses, das auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt nicht zu verhindern war und so außergewöhnlich ist, dass es nicht als typische Betriebsgefahr anzusehen ist (höhere Gewalt), wie insbesondere Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien, Pandemien, Seuchen, behördliche Maßnahmen wie z.B. Quarantäneanordnungen etc., wird die Leistungspflicht der Vertragsparteien für die Dauer des Ereignisses suspendiert.
12.2 Punkt 12.1 gilt insbesondere auch für Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen und/oder Produktionseinstellungen, soweit diese Ereignisse auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
12.3 Punkt 12.1 kommt auch dann zur Anwendung, wenn sich Wohnlich by Weinbörmayr zum Zeitpunkt des Ereignisses in Verzug befinden sollte.
12.4 Gegenseitige Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Wohnlich by Weinbörmayr benachrichtigt den Kunden – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – über Leistungshindernisse auf Grund von höherer Gewalt.
12.5 Gegenteilige Klauseln des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.
13 Produkthaftung
13.1 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden durch Produkte, die er überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat (§ 2 PHG).
13.2 Der Kunde verpflichtet sich – für den Fall, dass er Produkte an einen anderen Unternehmer weiterveräußert – die Bestimmung nach Punkt 13.1 auf seinen Kunden zu überbinden und Wohnlich by Weinbörmayr für sämtliche Schäden, die Wohnlich by Weinbörmayr durch die unterbliebene Überbindung entstanden sind, schad- und klaglos zu halten.
13.3 Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weistnach, dass der Fehler in der Sphäre von Wohnlich by Weinbörmayr verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.
14 Geistiges Eigentum
14.1 An den Kunden übermittelte Daten und Dokumente wie insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Pläne und Muster sind Werke iSd öUrhG und stehen als solche im geistigen Eigentum von Wohnlich by Weinbörmayr bzw ihren Lizenzgebern. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Wohnlich by Weinbörmayr, dürfen diese weder vervielfältigt, bearbeitet, Privaten und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und/oder verbreitet werden.
14.2 Die übermittelten Daten und Dokumente unterliegen strikter Geheimhaltung und dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Wohnlich by Weinbörmayr zugänglich gemacht werden.
14.3 Nach der vertragsmäßigen Erbringung der Leistung sind die von Wohnlich by Weinbörmayr übermittelten Daten und Dokumente vom Kunden bzw. dessen Gehilfen (§ 1313a ABGB) unverzüglich, nachweislich und vollständig zu löschen oder auf andere Art und Weise zu vernichten bzw. auf Wunsch von Wohnlich by Weinbörmayr an diese zu retournieren.
14.4 Eine Nachahmung (z.B. Nachbau) der Produkte und Leistungen von Wohnlich by Weinbörmayr ist untersagt und stellt eine Ausbeutung fremder Leistungsergebnisse nach §§ 1 ff UWG dar und begründet Unterlassungs-, Beseitigungs-, und Schadenersatzansprüche von Wohnlich by Weinbörmayr. Der Missbrauch anvertrauter Vorlagen und Vorschriften technischer Art ist
überdies gemäß § 12 UWG strafbar.
14.5 Jede Verletzung von Urheber-, Design-, Marken-, Leistungsschutz– und/oder
Verwertungsrechten von Wohnlich by Weinbörmayr, zieht Unterlassungs-, Abwehr-,
Beseitigungs- und Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
15 Erfüllungsort
15.1 Bei Warenlieferungen ist Erfüllungsort – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – stets der Standort der Gewerbeberechtigung von Wohnlich by Weinbörmayr.
15.2 Bei der Erbringung von Leistungen und/oder Erfüllung von Werkverträgen gilt als Erfüllungsort jener Ort, an dem die Leistung und/oder das Werk – nach Vereinbarung der Vertragsparteien – erbracht und/oder hergestellt werden soll. Subsidiär gilt als Erfüllungsort der Standort der Gewerbeberechtigung von Wohnlich by Weinbörmayr.
16 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB und/oder zu Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen sind unzulässig. Änderungen und/oder Ergänzungen der Verträge, die diesen AGB zugrunde liegen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.
17 Korrespondenz und elektronischer Geschäftsverkehr
17.1 Jegliche schriftliche Korrespondenz zwischen dem Kunden und Wohnlich by Weinbörmayr ist unter Angabe der Bestell- bzw. Auftragsnummer zu führen.
17.2 Rechtsgestaltende Erklärungen zwischen dem Kunden und Wohnlich by Weinbörmayr, wie insbesondere Bestellungen, Bestellbestätigungen, Nebenabreden etc. entsprechen dem Schriftformerfordernis, wenn sie per E-Mail übermittelt werden.
18 Gerichtsstand
18.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen Wohnlich by Weinbörmayr und ihren Kunden im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder den Vertragsverhältnissen, die diesen AGB zugrunde liegen, ist das sachlich zuständige Gericht am Standort der Gewerbeberechtigung von Wohnlich by Weinbörmayr.
18.2 Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, ist jenes Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
19 Rechtswahl
19.1 Die zwischen dem Kunden und Wohnlich by Weinbörmayr abgeschlossenen Verträgeunterliegen ausschließlich österreichischem Recht, unter Ausschluss von nationalen und supranationalen Verweisungsnormen (IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes.
19.2 Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Eine rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung ist durch eine rechtswirksame und gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt.
21 Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß § 11 FAGG
21.1 Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, haben das Recht von einem
Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen Vertrag – sofern keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.
21.2 Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb von Waren gerichteten Verträgen, mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Kunde
oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt. Im Falle der Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt.
21.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde Wohnlich by Weinbörmayr mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Der Kunde kann dafür das auf der Website von Wohnlich by Weinbörmayr bereitgestellte Muster-Widerrufsformular für Verbraucher verwenden (LINK). Die Verwendung des Muster-Widerrufsformulars ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
21.4 Kommt Wohnlich by Weinbörmayr der Informationspflicht gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nach, verlängert sich die Widerrufsfrist des Verbrauchers um 12 Monate. Holt Wohnlich by Weinbörmayr die Informationserteilung innerhalb dieser Frist nach, so endet die Widerrufsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Information über das Widerrufsrecht von Wohnlich by Weinbörmayr erhalten hat.
21.5 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren,
– die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden,
– die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind,
– die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus
Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, – wie Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packunggeliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
21.6 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen,
– wenn Wohnlich by Weinbörmayr – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist von 14 Tagen mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht hat.
21.7 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserkl.rung an Wohnlich by Weinbörmayr zurückzustellen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.
21.8 Der Kunde hat Wohnlich by Weinbörmayr für die Minderung des Verkehrswertes der Ware zu entschädigen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Der Kunde haftet aber keinesfalls für den Wertverlust der Ware, wenn er von Wohnlich by Weinbörmayr nicht über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde.
21.9 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat Wohnlich by Weinbörmayr die vom Kunden geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme von zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Wohnlich by Weinbörmayr angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserkl.rung zu erstatten.
21.10 Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, verwendet Wohnlich by Weinbörmayr für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
21.11 Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen, kann Wohnlich by Weinbörmayr die Rückzahlung verweigern, bis Wohnlich by Weinbörmayr entweder die Ware zurückerhalten oder der Kunde einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat.
22 Datenschutz
Wohnlich by Weinbörmayr verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO) die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Art. 13 ff DSGVO können auf der Website von Wohnlich by Weinbörmayr unter https://cw-wohnlich.at/privacy-policy/ eingesehen werden.